Düsseldorf, 19. Januar 2012. Linklaters hat die Deutsche Post AG erfolgreich in einem Rechtsstreit gegen ihre Mitbewerber 1&1-Internet AG und 1&1 Mail & Media GmbH vertreten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ende November entschieden, dass die Deutsche Post AG nicht verpflichtet ist, ihren Konkurrenten im Bereich sichere E-Mail-Kommunikation (De-Mail) Identifizierungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Das Postident-Verfahren bietet den Kunden der Deutschen Post AG die Möglichkeit, Personen sicher zu identifizieren, z.B. im Rahmen des Vertragsschlusses für Bank- oder Telekommunikationsdienstleistungen. 1&1 wollte Postident auch für die Identifizierung ihrer De-Mail-Kunden einsetzen. De-Mail ist ein spezieller E-Mail-Dienst, mit dem zukünftig elektronische Mitteilungen verbindlich und vertraulich übertragen werden können. Die Deutsche Post AG bietet bereits seit Mitte 2010 ebenfalls einen sicheren E-Mail-Dienst, den E-Postbrief, an.
Erstinstanzlich war das Landgericht Köln der Ansicht, dass die Deutsche Post AG mit der Weigerung gegen Kartellrecht verstoßen würde. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat dieses Urteil aufgehoben und nunmehr entschieden, dass die Deutsche Post AG das Verfahren ihren Konkurrenten nicht anbieten muss. Die Weigerung ist weder missbräuchlich noch diskriminierend und damit nicht kartellrechtswidrig. Der Markt wird nicht abgeschottet, da die beiden Konkurrenten für den Identifizierungsservice auch auf andere Dienstleister zurückgreifen können. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Linklaters berät die Deutsche Post AG laufend, in diesem Verfahren durch Dr. Carsten Grave und Dr. René Grafunder (beide Kartellrecht, Düsseldorf).