Dr. Andreas Dehio
Partner, Aufsichtsrecht, Frankfurt
Überblick
Beruflicher Werdegang
Ausbildung und Qualifikationen
Veröffentlichungen
Überblick
Dr. Andreas Dehio ist spezialisiert auf Bankaufsichtsrecht, Investmentrecht, Wertpapierhandelsrecht und interne Ermittlungen bei regulierten Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt außerdem im Bereich Crisis Management & Compliance.
Er wird von JUVE als Anwalt im Bereich Bank- und Bankaufsichtsrecht empfohlen (JUVE Handbuch 2023/2024) und wird von Chambers als einer der führenden Berater in den Bereichen Regulatory und Fintech geführt (Chambers Europe 2024, Banking & Finance: Regulatory; Fintech Legal - Germany). Er wird von Legal 500 unter „Führende Namen“ (Legal 500 Deutschland 2024, Bank- und Finanzrecht: Finanzmarktaufsicht) gelistet und wurde auch von Global Banking Regulation Review in die Liste der „45 unter 45“ aufgenommen.
Ausgewählte Mandate
- Advent International, Centerbridge und deren Co-Investoren: Beratung bei dem regulatorischen Prozess im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot zum Erwerb der im S-Dax notierten Aareal Bank AG.
- Mehrere internationale Investmentbanken: Beratung bei deren strategischen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Brexit, insbesondere zu Frage der Erlaubnispflicht/des EU-Passports, Corporate Governance und Risikomanagement sowie zu Compliance und geldwäscherechtlichen Themen.
- Nexi: Beratung im Zusammenhang mit den Zusammenschlüssen mit Nets und SIA
- Apple: Beratung zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
- IG Markets: Beratung bei der Gründung einer Handelsplattform und der Restrukturierung des Europageschäfts.
- Deutsche Börse: Beratung bei dem geplanten Zusammenschluss mit der London Stock Exchange Group, bei dem Erwerb sämtlicher Anteile der Eurex von der Schweizer Six Group und bei dem beabsichtigten Zusammenschluss mit NYSE Euronext.
- Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein: Beratung bei der Stabilisierung, Restrukturierung und dem Verkauf der HSH Nordbank.
- RHJ International (RHJI)/Kleinwort Benson Group: Beratung bei dem Erwerb der BHF-Bank von der Deutschen Bank
- Julius Bär: Beratung bei der Übernahme und Integration des internationalen Vermögensverwaltungsgeschäfts von Bank of America Merrill Lynch.
- UniCredit und Pioneer Investment: Beratung bei der Veräußerung des Pioneer Asset Management Geschäfts an die Crédit Agricole Gruppe.
- eine Vielzahl an Mandanten aus dem Finanzsektor: Beratung bei regulatorischen Untersuchungen und im Bereich Contentious Regulatory.
- UBS: Beratung beim Verkauf ihres privaten Vermögensverwaltungsgeschäfts in Spanien an die Singular Bank.
Beruflicher Werdegang
Dr. Andreas Dehio arbeitet seit 2010 bei Linklaters und wurde 2017 zum Partner ernannt.
Er ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung.
Ausbildung und Qualifikationen
Dr. Andreas Dehio hat Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg studiert, wo er später auch promovierte. Im Rahmen seiner Promotion absolvierte er einen Gastforschungsaufenthalt an der Suffolk University Law School, Boston, Massachusetts.
Er spricht Deutsch und Englisch.
Veröffentlichungen
Dr. Andreas Dehio veröffentlicht regelmäßig Artikel in deutschen und englischsprachigen Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u.a.:
- Chibanguza / Kuß / Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz: Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, § 7 A. Künstliche Intelligenz in der Bank, Baden-Baden 2022 (gemeinsam mit Florian Reul)
- Illert / Ghassemi-Tabar / Cordes (Hrsg.), Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat, § 11 Regulierte Finanzunternehmen, 2. Auflage, Köln 2023.
- Aktuelle Rechtsentwicklungen im Bankaufsichtsrecht, DB Sonderbeilage 2020, 48 (zusammen mit Joachim Gölz).
- Rechtliche Auswirkungen von COVID-19 im Finanzsektor, WM 2020, 819 (gemeinsam mit Burkhard Rinne und Christian Schmidt).
- Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, Kommentierung der §§ 1-29 BörsG, Baden-Baden, 5. Auflage 2020 (gemeinsam mit Alexander Fritzsche).
- „Lernende Systeme brauchen Transparenz, Neue Anforderungen an Governance-Strukturen in Banken“, FAZ vom 20.02.2019 (gemeinsam mit Florian Reul)
- Das Sondervermögen des Investmentgesetzes – ein Trust? : Ein Vergleich der Grundlagen des deutschen und US-amerikanischen Investmentrechts, Hamburg 2016, zugleich Dissertation, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2014.
- Publicly-Traded Open End Mutual Funds in Common Law and Civil Law Jurisdictions: A Comparison of Legal Structures, New York University Journal of Law & Business Vol. 3 No. 2 Spring 2007 (gemeinsam mit Charles E. Rounds, Jr.)