Beyond the Office
Christoph Barth hat Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bonn studiert.
Er spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Chinesisch (Mandarin).
Christoph Barth hat Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bonn studiert.
Er spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Chinesisch (Mandarin).
Christoph Barth ist Partner in Linklaters globaler Praxisgruppe für Kartellrecht und Investitionskontrolle. Er hat eine besondere Expertise in der Durchführung globaler und komplexer Fusionskontrollverfahren und berät Mandanten zudem umfassend zu Investitionskontrollverfahren in Deutschland sowie anderen Ländern weltweit.
Zudem berät Christoph Barth Mandanten umfassend zur kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt sowie internen Untersuchungen im Zusammenhang mit möglichen Kartellrechtsverstößen. Er ist Mitglied von Linklaters „Crisis Management“-Gruppe in Deutschland. Schließlich vertritt er Mandanten in Gerichtsverfahren mit kartellrechtlichem Einschlag.
Christoph Barth leitet die Innovation and Efficiency Initiative innerhalb der globalen Kartellrechtspraxis von Linklaters. Diese Initiative zielt darauf ab, die von uns angebotenen Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern, sei es durch die Entwicklung neuer innovativer Lösungen oder die Steigerung von Effizienz in allem, was wir tun.
Er wird von Juve als oft empfohlener Berater in den Bereichen Kartellrecht sowie Investitionskontrolle geführt und als „fachl. hervorrag. mit pragmat. Ansatz“ (Juve 2024/25) und „sehr erfahren und gut vernetzt" (Juve 2023/24) beschrieben. Auch das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche führen ihn regelmäßig als einen der führenden Kartellrechtsanwälte in Deutschland ebenso wie Who`s Who legal. Ferner wird er als einer von zehn „distinguished adviser” in Financier Worldwide Power Players for Foreign Investment & National Security” (2025) geführt.
Christoph Barth arbeitet seit 2012 bei Linklaters und wurde 2019 zum Partner ernannt.
Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht, der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung, der American Bar Association Antitrust Section und Mitglied des Vorstandes des Forum Investitionsprüfung.
Christoph Barth gehört dem Herausgeberkreis des „Foreign Investment Links“-Blog an, das zu aktuellen Entwicklungen in der Investitionskontrolle weltweit berichtet. Zudem veröffentlicht er regelmäßig Artikel in deutschen und englischsprachigen Fachzeitschriften und Handbüchern.