Marius berät Geschäfts- und Investmentbanken sowie andere Finanzinstitute (einschließlich FinTechs/Neobroker) zu allen Fragen des Finanzaufsichtsrechts, einschließlich M&A-Transaktionen, Erlaubnisverfahren, Relocations und Restrukturierungen, Rechtsstreitigkeiten und der Zusammenarbeit mit Finanzaufsichtsbehörden.
Marius verfügt über Erfahrung in der Beratung in einer Vielzahl von Produkten und Geschäftsbereichen, darunter Payment Solutions, Wealth Management und Privatbanking, Retail und Prime Brokerage, Verwahrungsgeschäft und Verbindungen zur Marktinfrastruktur.
*Referenzen vor Eintritt bei Linklaters
Marius Raetz ist Linklaters in 2024 als Counsel beigetreten.
Marius hat zuvor für eine andere führende Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und hat 2022 ein Secondment in der Global Markets Division von Goldman Sachs in London absolviert.
Er ist Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V.
Marius unterrichtet Wirtschaftsrecht als Lehrbeauftragter an der Hamburg School of Business Administration (HSBA).
Marius studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn (Deutschland) und an der Kyushu-Universität (Japan). Zudem erwarb er einen Master of Laws (LL.M.) an der Columbia University (New York, USA). Er ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Berlin, im Bundesjustizministerium und an der deutschen Botschaft in Tokio.
Er spricht Deutsch und Englisch.
Marius Raetz veröffentlicht regelmäßig Artikel in Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u. a.:
Marius Raetz trägt regelmäßig vor Mandanten und auf Konferenzen zu finanzaufsichtsrechtlichen Themen und der Digitalisierung des Finanzmarkts vor, zuletzt zur Savings und Investments Union (SIU), der Zukunft digitalen Geldes und dem Einsatz von KI als „Ko-Pilot“ bei Anlageentscheidungen durch regulierte Unternehmen.