Marius berät Geschäfts- und Investmentbanken sowie andere Finanzinstitute (einschließlich FinTechs/Neobroker) zu allen Fragen des Finanzaufsichtsrechts, einschließlich M&A-Transaktionen, Erlaubnisverfahren, Relocations und Restrukturierungen, Rechtsstreitigkeiten und der Zusammenarbeit mit Finanzaufsichtsbehörden.
Marius verfügt über Erfahrung in der Beratung in einer Vielzahl von Produkten und Geschäftsbereichen, darunter Payment Solutions, Wealth Management und Privatbanking, Retail und Prime Brokerage, Verwahrungsgeschäft und Verbindungen zur Marktinfrastruktur.
Marius Raetz ist Linklaters in 2024 als Counsel beigetreten.
Marius hat zuvor für eine andere führende Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und hat 2022 ein Secondment in der Global Markets Division von Goldman Sachs in London absolviert.
Er ist Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V.
Marius unterrichtet Wirtschaftsrecht als Lehrbeauftragter an der Hamburg School of Business Administration (HSBA).Marius Raetz hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert. Zudem hat er einen Master of Laws (LL.M.) an Columbia University (New York) erworben. Er ist als deutscher Rechtsanwalt zugelassen. Sein Referendariat hat er am Kammergericht Berlin, dem Bundesministerium für Justiz sowie der Deutschen Botschaft in Tokyo absolviert.
Er spricht Deutsch und Englisch.Marius Raetz veröffentlicht regelmäßig Artikel in Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u. a.:
Marius Raetz trägt regelmäßig bei Mandanten zu finanzaufsichtsrechtlichen Themen vor, zuletzt zur Überarbeitung des MiFIR-Rahmenwerks sowie der Implementierung der EU Retail Investment Strategy.