Philipp Roebers

Dr. Philipp Roebers

Associate, Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf

Überblick

Beruflicher Werdegang

Ausbildung und Qualifikationen

Veröffentlichungen

Überblick

Dr. Philipp Roebers ist spezialisiert auf die gesellschaftsrechtliche Beratung im Rahmen von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, Unternehmensrestrukturierungen, Joint Ventures sowie auf die gesellschaftsrechtliche, insbesondere aktien-, konzern- und kapitalmarktrechtliche Beratung insbesondere großer börsennotierter Gesellschaften, auf Fragen der Corporate Governance und die Betreuung von Hauptversammlungen. Darüber hinaus engagiert er sich als Mitglied unserer ESG Working Group insbesondere für Klimaschutz- und nachhaltigkeitsbezogene M&A/Corporate-Themen und unterstützt Mandanten bei den notwendigen Transformationsprozessen.

Ausgewählte Mandate

Beruflicher Werdegang

Dr. Philipp Roebers arbeitet seit 2022 als Associate bei Linklaters. Bereits seit 2017 war er fortlaufend zunächst promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter und sodann als Rechtsreferendar bei Linklaters tätig. Dabei absolvierte er unter anderem eine Station im Linklaters Büro in Singapur.

Darüber hinaus sammelte er von 2013 bis 2017 praktische Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter in diversen internationalen Rechtsanwaltssozietäten in den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A und Litigation sowie beim Europäischen Parlament in Brüssel, Belgien.

Ausbildung und Qualifikationen

Dr. Philipp Roebers hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert und später an der Ruhr-Universität Bochum promoviert. Während seines Rechtsreferendariats absolvierte er unter anderem eine Station bei Linklaters in Singapur.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen

Dr. Philipp Roebers hat zuletzt u.a. folgende Veröffentlichungen verfasst:

  • „Der Leiter der Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft – unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsstellung, Abberufung und Haftung“, Dissertation 2023.
  • Zur Wirksamkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds trotz Abweichung des Wahlvorschlags vom DCGK“ – in: EWiR 2019, 137 (zusammen mit Dr. Arne Kießling).