Wie passen ESG und Diversity, Equity, Inclusion (DEI) zusammen?

Angesichts des wachsenden Drucks von Anlegerinnen und Anlegern, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der steten Präsenz des Themas in den Medien, steht ESG mittlerweile ganz oben auf der Agenda von Leitungsgremien und Organen.

Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um das „E“ für Environment (Umwelt). Der Bestandteil „S“ für Soziales deckt eine Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher und arbeitsplatzbezogener Themen ab. Dabei fügt sich DEI (Diversity, Equity, Inclusion) gut in das soziale Element ein und bietet hierfür greifbarere und messbare Kennzahlen.

DEI unterstützt Unternehmen, ihr wichtigstes Gut zu erhalten: ihre Mitarbeitenden. Bei DEI und ESG geht es um den Aufbau einer nachhaltigen Belegschaft, wie auch eines nachhaltigen Umfelds oder einer nachhaltigen Unternehmensführung.

Aus DEI-Perspektive steht der Mensch im Mittelpunkt eines jeden ESG-Elements. Menschen sind diejenigen, die von schädlichen Umweltveränderungen betroffen sind. Menschen sind diejenigen, die davon betroffen sind, wie ein Unternehmen sich mit seiner gesellschaftlichen Stellung auseinandersetzt, und Menschen sind letztendlich davon betroffen, wie ein Unternehmen sich selbst verwaltet.

ESG im Sinne einer guten Unternehmensführung verhilft DEI zu mehr Legitimität und Beachtung, denn ESG steht für die Gesamtheit der Dinge, auf das die Unternehmen achten müssen, um den Ansprüchen an ein gutes Corporate Citizenship gerecht zu werden. Bei ESG geht es darum, sowohl für Umwelt und Menschen als auch im Hinblick auf die unternehmerische Governance und Verantwortung das Richtige zu tun. Daher ist eine Einordnung von DEI in den übergreifenden ESG-Kontext sinnvoll, da die Personen an der Unternehmensspitze so dazu ermutigt werden, sich mit DEI näher zu befassen. In der Vergangenheit waren Unternehmen ausschließlich von eindeutig wirtschaftlichen Anreizen angetrieben. Heutzutage gehört aber auch die unternehmerische Verantwortung zu den wirtschaftlichen Triebkräften.

Oft stellt sich die Frage, unter welche Rubrik DEI fällt. Arbeitsschutzfragen wurden traditionell dem Bereich „Environment“ zugeordnet, betreffen aber ganz grundlegend den Menschen; wo es um den Arbeitsschutz schlecht bestellt ist, ist auch die Governance schlecht. Fällt der Arbeitsschutz also unter E, S oder G? Bei vielen Fragen überschneiden sich E-, S- und G-Aspekte, sodass die Einordnung von DEI keine Rolle spielt. Bis vor Kurzem war DEI noch ein lockeres „Kann“-Thema außerhalb des HR-Bereichs, dem man sich in guten Zeiten widmen konnte. In schwierigen Zeiten befasste man sich eher mit anderen Dingen. Durch die Verknüpfung von DEI mit ESG hat sich die Lage für einige Unternehmen möglicherweise geändert, weil sich die Unternehmensleitungen stärker auf ESG konzentrieren.

Wir sehen, dass Unternehmen zunehmend ehrgeizigere DEI-Ziele verfolgen, je nachdem, an welchem Punkt in ihrer DEI-Phase sie sich befinden. Die Erfüllung von Compliance-Anforderungen ist eine Sache, aber es ist auch wichtig, DEI als eine Chance zu sehen, in ESG- und DEI-Fragen eine führende Position zu übernehmen.

Für weitere Informationen darüber, wie die Linklaters Diversity Faculty Ihr Unternehmen dabei unterstützen kann, über rechtliche und regulatorische Entwicklungen im Bereich Diversity, Equity & Inclusion auf dem Laufenden zu bleiben, wenden Sie sich bitte an Matthew Devey, Yukiko Hitzelberger-Kijima und/oder Ihren üblichen Linklaters-Kontakt.